Haustiere in der Wohnung

Vom Gesetzgeber wurde die Haltung von Haustieren in einer Mietwohnung nicht gesetzlich geregelt, weshalb es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten bei diesem Thema kommt. Sollte im Mietvertrag die Haltung von Haustieren erlaubt sein, dann betrifft dies Tiere wie Hunde oder Katzen in angemessener Anzahl, exotische Tiere sind ausgeschlossen. Wenn im Mietvertrag Haustiere nur nach Erlaubnis des Mieters erlaubt sind, so kann er die Haltung nur durch die Nennung von gut gewählten Gründen verhindern. Ein generelles Verbot von Haustieren im Mietvertrag ist ohnehin nicht möglich, dies gilt nur bei größeren Tieren wie Katzen oder Hunden. Die Haltung von Fischen oder Tieren mit der Größe eines Hamsters lässt sich durch den Mietvertrag fast gar nicht vermeiden.

Möbel

Besonders sollte man darauf achten das man auch Tiermöbel in seiner Wohnung hat. Das sind zum Beispiel für Hunde ein geeignetes Körbchen oder auch einen Fressnapf Vorrichtung